MarkenschutzDer Küstenlümmel ist eine eingetragene Marke und damit nicht zu verwechseln mit anderen Namen, auch wenn diese inhaltlich ähnlich klingen Leider sind im Laufe der Jahre mehr und mehr ähnliche Vertriebsstrukturen auf dem Markt bekommen, vor denen man sich teilweise nicht schützen kann. Eine Benutzung des Namens "Küstenlümmel" für Wurst, aber auch für musikalische Zwecke, Textilien, Beherbergung von Gästen, Getränke aller Art usw. ist ein Markenverstoß. Leider sind viele Benutzer unwissend und laufen Gefahr, dafür eine Abmahnung zu bekommen. Von diesen Abmahnungen profitieren nur die Rechtsanwälte, die sich mit der Angelegenheit auseinander setzen. Man sollte vor jedem Gebrauch eines Namens vorsorglich eine Anfrage beim Markenamt stellen.
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